Glossar

Fugenbreite

Die Mindestfugenbreite ist so zu bemessen, dass die zulässige Gesamtverformung eines Dichtstoffes nicht überschritten wird. Beispiel: Auftretende Bewegung in der Fuge = 1 mm, Gesamtverformung des Dichtstoffes 10 %, bedingt eine Mindestfugenbreite von 10 mm. Fugenbreiten unter 6 mm sind bei Arbeiten mit Dichtstoffen nicht zulässig (Ausnahme: Glasversiegelung). Die maximale Fugenbreite beschreibt wie gut das Standvermögen eines Dichtstoffes ist.

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