Schulungspflicht für die Verarbeitung von PU-Produkten

Am 4. August 2020 wurde die Beschränkung von Diisocyanaten im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 252 vom 4.8.2020, S24-27) bekannt gegeben. Die entsprechende Verordnung (EU) 2020/1149 trat am 24. August 2020 in Kraft und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Diese Beschränkung betrifft alle Diisocyanate und diisocyanthaltigen Produkte mit einem Monomergehalt über 0,1 %, welche in gewerblichen und industriellen Bereichen angewendet werden. Diese Produkte müssen ab dem 24. Februar 2022 mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet werden, der auf die Schulungen hinweist, welche ab dem 24. August 2023 verpflichtend sind.

Das müssen Sie wissen:

Betroffene LUGATO Produkte:

  • BAUSCHAUM
  • 2K-MONTAGE-SCHAUM
  • PISTOLENSCHAUM
  • 2K-RISSVERGUSSHARZ

Die Beschränkung zu diisocyanat-haltigen Gemischen erfordert es, dass spätestens ab dem 24.08.2023 alle industriellen und gewerblichen Verwender von entsprechenden PU-Produkten erfolgreich an einer Schulung zum sicheren Umgang mit diesen Produkten teilgenommen haben.

Und so einfach geht es:

1. Den Link zur Online-Schulungsplattform öffnen: www.safeusediisocyanates.eu/de/
2. Mit dem Voucher-Codes FEICA–21–N7 kostenfrei an den Schulungen per E-Learning-Tool teilnehmen.
3. Und das Training für die o. a. LUGATO Produkte „045 General Training“ auswählen.

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